Bei Weitergabe von Kundendaten
Wer beabsichtigt, die Kundendaten an Dritte weiterzugeben, ohne dass dies für
die Ver-tragsdurchführung notwendig ist, benötigt dafür eine ausdrückliche
Einwilligung, die deutlich hervorgehoben und nicht in AGB’s versteckt sein darf.
Auch darf die Einwilligung nicht vor-angewählt sein (opt-out) sondern muss aktiv
abgegeben werden (opt-in). Eine Bestellung darf von ihr nicht abhängig gemacht
werden. Beispielhaft könnte sie lauten:
Einwilligung Datenweitergabe
Ja, ich möchte regelmäßig interessante Angebote per Post, Email und SMS
er-halten und willige dazu ein, dass die von mir gegenüber [Ihr shop / Ihre
Webseite] angegebenen Daten und die durch meine Nutzung der Internetseite [ Ihre
Webseite] erhobenen Daten zu Informations- Markforschungs- und Werbezwecken an
Dritte weitergegeben werden. Ich bin darüber belehrt worden, dass ein
Vertragsschluss mit [Ihr Unternehmen / Ihr Shop / Ihre Webseite ] nicht von der
Erteilung dieser Einwilligung abhängt.
Wenn Sie die Daten von dieser Webseite übernehmen,
müssen Sie mit folgender Erklärung einverstanden
sein:
„Mir ist bewusst, dass die Textelemente jeder hier enthaltenen Datenschutzerklärung nur beispielhaften Charakter haben und keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität erheben sowie keine individuelle Rechtsberatung ersetzen können. Ein Rechtsberatungsverhältnis oder ein sonst irgendwie bindendes Rechtsverhältnis kommt durch die Nutzung dieser Seiten und Inhalte nicht zustande. Ich weiß, dass ich die Inhalte der Datenschutzerklärung auch selbst dahingehend prüfen muß, ob sie für meine Internetangebote oder -dienste zutreffend sind und keine Zusagen enthalten, die ich selbst nicht erfülle.“
Bitte vervollständigen Sie die Daten die in den [
] Klammern stehen, mit Ihren Daten.
Wenn Sie eine individuelle Rechtsberatung
zum Thema Datenschutzerklärung wünschen, steht Ihnen
Herrn Rechtsanwalt Dr. Bernd v.Nieding gern zur
Verfügung. Die Kontaktdaten finden Sie auf der
Sozietätshomepage hier
http://www.vnem.de